Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Bestellungen über die Online-Plattform „JUST USE“

KI-AZ SalesLift GmbH
Sentesweg 4
41844 Wegberg
(im Folgenden: KI-AZ SalesLift)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Bestellungen des Kunden über die Online-Plattform „JUST USE“ unter www.just-use.eu (nachfolgend als „Plattform“ bezeichnet) der KI-AZ SalesLift. Die vorliegenden AGB gelten außerdem nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KI-AZ SalesLift ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn KI-AZ SalesLift in Kenntnis der AGB des Kunden die vertraglich geschuldete Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.3. Individuelle Vereinbarungen
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KI-AZ SalesLift maßgebend.

2. Vertragsgegenstand/ Vertragsabschluss
2.1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung ergeben sich vorrangig aus der Beschreibung und den Informationen auf der jeweiligen Produktseite der Plattform. KI-AZ SalesLift ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen.
2.2 Die Darstellung der Software-Produkte auf der Plattform stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde kann aus dem Sortiment der Plattform das gewünschte Software-Produkt über den Button „in den Einkaufswagen“ auswählen. In dem Einkaufswagen werden die vom Kunden ausgewählten Produkte vorübergehend gespeichert. Innerhalb des Einkaufswagens kann die Produktauswahl verändert, z. B. gelöscht werden. Andernfalls kann der Kunde den Abschluss des Bestellvorgangs einleiten. Für eine Bestellung muss sich der Kunde auf der Plattform registrieren. Auf der Bestellabschlussseite erhält der Kunde eine Übersicht über das bzw. die ausgewählte(n) Software-Produkt(e), die Kosten sowie von ihm angegebenen Adressdaten und die Zahlungsweise. Eingabefehler können dort vom Kunden noch berichtigt werden. Wie der Kunde dies machen kann, ergibt sich aus den dortigen Angaben. Über einen Klick auf den Button „jetzt kaufen“ wird der Kunde zum Zahlungsdienst „Mollie“ weitergeleitet, über den er die vereinbarte Zahlung vornimmt und das Angebot zum Abschluss des Vertrages annimmt. Daraufhin sendet KI-AZ SalesLift dem Kunden unverzüglich eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird.

3. Speicherung des Vertragstextes und Vertragssprache
3.1 KI-AZ SalesLift speichert den Vertragstext.
3.2 Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt. Mit der automatischen Empfangsbestätigung erhält der Kunde außerdem alle Bestelldaten sowie eine Kopie der AGB per E-Mail. Darüber hinaus kann der Kunde seine Bestelldaten in seinem Nutzerkonto einsehen.
3.3 Vertragssprache ist deutsch.

4. Zurverfügungstellung der Softwareprodukte/Nutzungsrechte
4.1 KI-AZ SalesLift stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die bestellte Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet KI-AZ SalesLift die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Der Zugang wird dem Kunden über die Plattform gewährleistet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde sich zuvor auf der Plattform registriert und ein Nutzerkonto anlegt. Die vom Kunden gebuchten Softwareprodukte sind dann über dieses Nutzerkonto für den Kunden abrufbar. Für die Nutzung der Software und der damit verbundenen Leistungen sind die im Footer der Webseite unter dem Punkt „Systemvoraussetzungen“ genannten Systemvoraussetzungen durch den Kunden zu erfüllen.
4.2 KI-AZ SalesLift räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software im gebuchten Umfang während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
4.3 Die zulässige Nutzung umfasst das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem von KI-AZ SalesLift zur Verfügung gestellten Server, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach der Beschreibung in dem jeweiligen Angebot. Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
4.4 Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird KI-AZ SalesLift die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
4.5 Bei Fremdsoftware richtet sich die Berechtigung nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Fremdanbieters, welche vom Kunden zwingend einzuhalten sind.
4.6 KI-AZ SalesLift überlässt dem Kunden im Zusammenhang mit der Softwarenutzung Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.
4.7 KI-AZ SalesLift trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
4.8 KI-AZ SalesLift gewährleistet die Verfügbarkeit des Software-Dienstes zu mindestens 99% (neunundneunzig Prozent) auf Jahresbasis. Der Software-Dienst wird dabei nicht als unverfügbar gesehen, wenn die Nicht-Verfügbarkeit teilweise oder gänzlich verursacht wird durch:
a) die eigenen Handlungen oder Nachlässigkeit auf Seiten des Kunden;
b) die Internetverbindung des Kunden;
c) geplante Wartungstermine;
d) Funktionsstörungen vorgelagerter Anbieter, die bspw. durch Stromunterbrechungen, Netzwerkstörungen, Feuer oder andere ähnliche Umstände verursacht werden.
e) den Ausfall von Drittsoftware oder der bereitgestellten On-Premise-Server
f) höhere Gewalt
Die Protokolldaten von KI-AZ SalesLift sind, außer bei Gegenbeweis, für die Feststellung des Verfügbarkeitsgrads des Software-Dienstes maßgeblich.
4.9 KI-AZ SalesLift ist berechtigt, die Software auf neuere Versionen zu aktualisieren, wenn KI-AZ SalesLift dies für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Software-Dienstes als notwendig erachtet. Die Aktualisierung kann auch die Änderung des Funktionsumfangs der Software in zumutbarem Umfang umfassen, wenn dabei die im Angebot definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen erhalten bleiben. Über geplante Wartungsarbeiten oder die Durchführung von Softwareupdates wird der Kunde mindestens eine Woche vor den entsprechenden Arbeiten bzw. dem Updatezeitpunkt informiert. Geplante Wartungsarbeiten und Updates der Software finden in der Regel in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr statt (MEZ). KI-AZ SalesLift wird den Kunden soweit möglich rechtzeitig in Textform über geplante Wartungsarbeiten informieren.
4.10 KI-AZ SalesLift gibt keine Garantie dafür ab, dass die Software frei von Fehlern ist und störungsfrei funktioniert.
4.11 Der Kunde ist verpflichtet, Fehler oder Unrichtigkeiten unmittelbar, aber nicht später als 2 (zwei) Wochen nach deren Entdeckung schriftlich oder in Textform mit Beschreibung der Mängel mitzuteilen. Der Kunde wird dabei eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Störung liefern. Nach Empfang der Mitteilung bemüht sich KI-AZ SalesLift auf angemessene Weise, die Fehler oder Unrichtigkeiten (so schnell wie vernünftigerweise möglich) zu untersuchen und abzustellen.
4.12 Soweit KI-AZ SalesLift kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. KI-AZ SalesLift kann bislang vergütungsfreie Dienste oder Software jederzeit binnen angemessener Frist einstellen, ändern oder künftig nur noch gegen Entgelt anbieten. In diesem Fall wird KI-AZ SalesLift den Kunden unverzüglich darüber informieren.

5. Vergütung
5.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, das auf der Plattform einsehbar ist. Bei der Bestellung der Softwareprodukte hat der Kunde die Wahl zwischen einer monatlichen und einer Laufzeit von einem Jahr. Entscheidet sich der Kunde für eine monatliche Laufzeit, ist die entsprechende Nutzungsgebühr jeweils monatlich im Voraus zu zahlen. Bei einer Laufzeit von einem Jahr ist die Nutzungsgebühr für das gesamte Jahr im Voraus zu zahlen. Die erste monatliche Zahlung bzw. die Zahlung für ein Jahr wird bei der Bestellung auf der Plattform automatisch über den verfügbaren Zahlungsdienstleister sofort fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sind die Nutzungsgebühren monatlich im Voraus zu zahlen.
5.2 Die Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (im Folgenden: „Mollie“). Über Mollie stehen dem Kunden folgende Zahlungsarten zur Verfügung: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Debit- und Kreditkarte, Giropay.
Weitergehende Informationen zu Mollie findet der Kunde unter https://www.mollie.com/de/consumers
5.3 Upgrades, die über die im Angebot angegebenen Leistungen hinausgehen, können gemäß Angebot erworben werden. Es gilt der Preis pro Lizenz aus dem Angebot. Bei Neukauf von Upgrades mitten im Monat oder Jahr werden die Kosten für den ersten Monat bzw. das erste Jahr tagesaktuell verrechnet. Ab dem darauffolgenden Monat bzw. Jahr werden alle Lizenzen in Rechnung gestellt.
5.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, versteht sich die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung ausschließlich Reisekosten und sonstiger anfallender Fremdkosten.
5.5 In Bezug auf Datentransfernutzung gilt der vereinbarte Tarif.
5.6 Sollte der Kunde eine ihm pauschal zur Verfügung gestellte Nutzungsmöglichkeit nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die vereinbarte Vergütung nicht, es sei denn dem Kunden steht ein gesetzliches Minderungsrecht zu.
5.7 Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von KI-AZ SalesLift nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von KI-AZ SalesLift steht.

6. Vertragslaufzeit
6.1 Bei der Bestellung der Softwareprodukte hat der Kunde die Wahl zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Laufzeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem das entsprechende Softwareprodukt dem Kunden über sein Nutzerkonto zur Verfügung gestellt wird.
6.2 Bei einer monatlichen Laufzeit besteht zunächst eine feste Vertragslaufzeit von einem Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit von einer der Parteien gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
6.3 Bei einer jährlichen Laufzeit besteht zunächst eine feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit von einer der Parteien gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
6.4 Eine Kündigung hat in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) zu erfolgen. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, die Kündigungserklärung über eine Kündigungsschaltfläche auf der Plattform abzugeben.
6.5 Upgrades in laufenden Verträgen sind jederzeit möglich. Für die Restlaufzeit des bisherigen Vertrages wird systemseitig eine Gutschrift erstellt, sobald der Zahlungseingang für den neugewählten Vertrag eingegangen ist.
6.6 Ungenutzte Volumen aus Verträgen verfallen mit dem Ablauf des gebuchten Monats- bzw. Jahrespaket.

7. Außerordentliche Kündigung
7.1 Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist während der festen Vertragslaufzeit gem. Ziff. 8. ausgeschlossen.
7.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen bleibt jedoch in allen Fällen unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch KI-AZ SalesLift liegt insbesondere dann vor, wenn
(a) der Kunde mit mehr als 14 Tage in Zahlungsrückstand gerät und dieser Rückstand mehr als zwei Wochen nach Zugang einer Mahnung durch KI-AZ SalesLift andauert, in welchem diese die Kündigung angedroht oder sich diese vorbehalten hat, oder
(b) der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 10.1 und 10.2 dieser AGB verstößt.
7.3 Eine Kündigung hat in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) zu erfolgen. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, die Kündigungserklärung über eine Kündigungsschaltfläche auf der Plattform abzugeben.

8. Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Speicherung von Inhalten und der Nutzung der Software
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. KI-AZ SalesLift ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und oder sonstige Dritte KI-AZ SalesLift davon in Kenntnis setzen. KI-AZ SalesLift hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Für den Fall, dass Leistungen von KI-AZ SalesLift im Rahmen von SaaS Dienstleistungen von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallenden Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
8.4 Unbeschadet der Verpflichtung von KI-AZ SalesLift zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädlichen Komponenten zu prüfen und hierzu den Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle Kennwörter, die für den Zugriff auf die SaaS-Dienste verwendet werden, regelmäßig zu ändern. Wird dem Kunden bekannt, dass ein unbefugter Dritter von einem Kennwort Kenntnis erhalten hat, muss der Kunde KI-AZ SalesLift unverzüglich darüber informieren und das Kennwort sofort ändern.
8.7 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt KI-AZ SalesLift hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
8.8 KI-AZ SalesLift haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde eigene Software oder Software von Drittanbietern einspielt, die nicht zuvor schriftlich von KI-AZ SalesLift freigegeben wurden.
8.9 Der Kunde hat bei der Nutzung der Software jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Software oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:
• die Übermittlung von Viren, Trojanern oder sonstigen Schadprogrammen
• die Verwendung sonstiger Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Software;
• das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist.
8.10 Der Kunde wird die anwendbaren, insbesondere in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Der Kunde ist, auch für seine Mitarbeiter, für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, soweit die Datenschutzbestimmungen dies erfordern, mit KI-AZ SalesLift einen gesonderten schriftlichen Auftrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen, hier geht es zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) können registrierte Just Use-Nutzer für die Nutzung unserer Online-Lösung Just Use auch im Menüpunkt "Verträge -> AVV-Vertrag" finden.
8.11 Der Kunde hat – im Rahmen des technisch Zumutbaren und Möglichen – dafür Sorge zu tragen, dass der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb des Kunden auch dann ordnungsgemäß funktioniert, wenn die Software nicht verfügbar ist, unabhängig davon, ob dies auf ein Verschulden von KI-AZ SalesLift zurückzuführen ist oder sich beim Kunden selbst begründet.
8.12 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Registrierung auf der Plattform angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von KI-AZ SalesLift binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere die vollständigen Kontaktdaten des Kunden und die Angabe, ob der Kunde die Plattform als Unternehmer oder Verbraucher nutzt.
8.13 Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde seine vorstehenden Pflichten verletzt, kann KI-AZ SalesLift – je nach Schwere und Gefährdungspotenzial der Pflichtverletzung - geeignete und angemessene Maßnahmen treffen, um Schäden oder Gefahren abzuwenden und/oder die Pflichtverletzungen zu sanktionieren. Die möglichen Maßnahmen umfassen insbesondere das Löschen der betreffenden Inhalte, die Aufforderung zur Stellungnahme, die Verwarnung des Kunden, die Sperrung oder Kündigung des Nutzerkontos. Wenn der Kunde von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen wurde, darf er die Plattform auch mit anderen Nutzerkonten, einschließlich solcher Nutzerkonten, die für Dritte angelegt wurden, ohne ausdrückliche Zustimmung der KI-AZ SalesLift nicht mehr nutzen und sich nicht erneut für die Nutzung der Plattform registrieren.

9. Haftung von KI-AZ SalesLift
9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet KI-AZ SalesLift bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadensersatz haftet KI-AZ SalesLift – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KI-AZ SalesLift, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von KI-AZ SalesLift jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Die sich aus 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden KI-AZ SalesLift nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habt. Sie gelten nicht, soweit KI-AZ SalesLift einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Für den Verlust von Daten haftet KI-AZ SalesLift insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10. Vertraulichkeit
10.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
10.2 Die Parteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen.
10.3 Von der Geheimhaltungspflicht in Abs. 2 ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
10.4 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

11. Änderung der AGB
KI-AZ SalesLift behält sich bei Dauerschuldverhältnissen das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies erforderlich ist, um a) eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Gesetzes- oder Rechtslage ändert; oder b) um zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen; oder c) die AGB an geänderte technische oder organisatorische Prozesse auf der Plattform anzupassen. Darüber hinaus ist KI-AZ SalesLift berechtigt die AGB zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies für den Kunden lediglich vorteilhaft ist.
Die geänderten AGB wird KI-AZ SalesLift mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an den Kunden übersenden. Wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail gegen die geänderten AGB in Textform (z.B. per E-Mail) Widerspruch erhebt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden akzeptiert. Es steht dem Kunden frei, die geänderten AGB auch durch ausdrückliche Zustimmung zu akzeptieren.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Gerichtstand ist der Geschäftssitz von KI-AZ SalesLift, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Sitzland von KI-AZ SalesLift hat. KI-AZ SalesLift ist jedoch in diesen Fällen auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
12.2 Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist auf Verträge zwischen Ihm und KI-AZ SalesLift ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the international Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).

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